Merkwürdige 'Länderinformationen' des Auswärtigen Amtes
Es ist sicher nützlich, dass man auf dem Webseiten des Auswärtigen Amtes spezifische Informationen zu einzelnen Ländern findet, unter anderem auch zu deren 'besonderen strafrechtlichen Bedingungen'. Nicht hilfreich ist hingegen, wenn diese Seiten mehr Verwirrung als Klarheit stiften. So konnte man im letzten Jahr auf den entsprechenden Seiten zu den USA folgenden Passus finden:
"Verletzung der Aufsichtspflicht:
In den USA ist es rechtswidrig, Kinder unter 12 Jahren unbeaufsichtigt zu lassen. Dies gilt auch für Touristen (bitte lassen Sie Ihre Kinder auch nicht für kurze Zeit im Hotelzimmer oder im Auto allein). Zuwiderhandlungen können empfindliche Strafen zur Folge haben."
Angehende Auslandsmitarbeiter, die in die USA entsandt werden, lesen diese Informationen des AA auch. Und stellen den Trainern in den IFIM - Ausreiseseminaren berechtigte Fragen: "Heißt das, mein elfjähriger Sohn darf nicht 'unbeaufsichtigt' seinen vier Häuser entfernt wohnenden Freund besuchen?" "Darf meine neunjährige Tochter im Restaurant allein die Toilette aufsuchen? Oder lasse ich sie dann schon 'unbeaufsichtigt?"
Die IFIM-Trainer haben genug USA - Erfahrung um solche Vermutungen als 'unsinnig' zurückzuweisen. Aber nun steht ihre Autorität gegen die unseres Außenministers. Also war ein wenig Recherche angesagt.
Ihr Ergebnis fasste Andreas Bittner in einem Schreiben an das AA zusammen:
"Bei dem Versuch, mich in dieser Angelegenheit schlauer zu machen, stieß ich nun auf die Webseite http://www.nccic.org/poptopics/homealone.html#supervisor , immerhin eine Seite des 'US Department of Health and Human Services'. Dort steht explizit nach dem Hinweis, dass es zu dieser Frage kein amerikanisches Bundesgesetz gibt:
" Most States do not have regulations or laws about when a child is considered old enough to care for him/herself or to care for other children. Currently Illinois and Maryland have laws addressing this topic. States may have guidelines or recommendations. These guidelines are most often distributed through child protective services and are administered at the county level."
Schaut man sich dann etwa das State-Law von Maryland an, sieht man dass es dort verboten ist, ein Kind unter 8 Jahren allein zu lassen. Das liest sich nun doch ziemlich anders!
Ich wäre Ihnen daher sehr dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten, auf welches oder welche amerikanischen Gesetze oder Präzedenzfälle Sie sich beziehen, wenn Sie erklären, man dürfe Kinder unter 12 Jahren 'auch nicht für kurze Zeit im Hotelzimmer' allein lassen."
Er erhielt auch umgehend eine Antwort des AA:
"Sehr geehrter Herr Bittner,
vielen Dank für Ihr Schreiben an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes.
Die darin enthaltenen Anregungen werden zur Zeit von der Deutschen Botschaft in Washington auf ihre Hintergründe überprüft.
Ich kann Ihnen jedoch mitteilen, dass die zitierten Warnungen alle tatsächlichen Begebenheiten entsprangen. Maßnahmen der Polizei oder Kinderschutzbehörden werden in den USA oft in weitester Auslegung der möglichen Vorschriften und Richtlinien getroffen. Die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes sind allgemein gehalten, gesetzliche Vorschriften einzelner Staaten werden darin nicht erläutert und sie erheben auch nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, siehe Disclaimer. Sie sind auch keine Erfahrungsberichte, die Auslandstätige auf einen neuen Dienstort vorbereiten sollen. Wenn die Botschaft Washington die Prüfung abgeschlossen hat und eine Änderung der Hinweise vorschlägt, werde ich Sie darüber informieren."
Eine Information über die Ergebnisse der Prüfung unserer 'Anregungen' hat das IFIM nie erhalten. Aber heute ließt sich der entsprechende Passus auf den Seiten des AA so:
"Verletzung der Aufsichtspflicht:
In den USA kann das Unbeaufsichtigtlassen von Kindern bestimmter Altersstufen strafbar sein und unter Umständen geahndet werden. Dies sollten auch Touristen, die ihre Kinder etwa nur kurz im Hotel oder im Auto zurücklassen wollen, unbedingt beachten. Zwar setzen nur wenige Bundesstaaten diesbezüglich feste Altersgrenzen fest (z.B. Maryland, wo das Alleinlassen von Kindern unter 8 Jahren unter Strafe gestellt ist; oder Illinois, wo Kinder unter 14 Jahren nicht für "unangemessen lange" Zeit allein gelassen werden dürfen). In allen anderen Staaten kommen meist lokale Richtlinien zur Anwendung, bei denen das Mindestalter unbeaufsichtigter Kinder generell zwischen 12-13 Jahren schwankt, und es auch auf die Dauer des Alleinseins ankommt. Grundsätzlich gilt daher, dass Kinder unter 8 Jahren nie, Kinder unter 12 oder 13 Jahren nur kürzeste Zeit unbeaufsichtigt gelassen werden sollten."
Das ist angesichts der realen Situation in den USA immer noch ziemlich extrem formuliert und spiegelt vor allem den Wunsch der deutschen Botschaft in Washington wieder, auf gar keinen Fall für einen deutschen Bürger tätig werden zu müssen, der von einem übereifrigen Provinzsheriff verhaftet wurde. Aber es leist sich doch schon deutlich anders als die bisherige 'Information'.
Der ganze Vorgang zeigt:
Ausreisende haben einen hohen Informationsbedarf über die Lebensbedingungen im zukünftigen Einsatzland, und sammeln alle Informationen, die sie finden können. Das Internet bietet da heute eine ganze Menge. Manches Hilfreiche, manches völlig Abwegige, manches zumindest Schräge. Und auch prinzipiell seriöse Quellen wie das Auswärtige Amt bieten gelegentlich durchaus fragwürdige Informationen. Es ist daher völlig falsch anzunehmen, dass 'in den Zeiten des Internets' seriöse Ausreiseberatung durch Experten obsolet geworden sei, weil angehende Auslandsmitarbeiter doch alle relevanten Informationen im Internet finden können. Gewiss hat sich die Situation durch das Internet dramatisch verändert: War es vor 10, 15 Jahren noch fast unmöglich, sich von Deutschland aus über die Lebenssituation an Auslandsstandorten zu informieren, stellt sich heute auch hier das Problem des 'Information Overflow': Was von all den widersprüchlichen 'Informationen' ist wirklich glaubwürdig?
Was wirklich stimmt, erfahren angehende Ausreisende nach wie vor in den interkulturellen Ausreiseseminaren des IFIM. Weil sie dort auf Trainer stoßen, die ständig 'vor Ort' sind und sich da über alle relevanten Fragen informieren. Und zwischendurch - wie im obigen Fall - halt auch mal paar Stunden selbst im Internet recherchieren, wenn man ihnen berichtet, etwas sei 'rechtswidrig', von dem sie überzeugt sind, dass es zumindest in dieser allgemeinen Formulierung nicht rechtswidrig sein kann. Was immer das AA dazu meint.
Copyright © 2007 IFIM GmbH. Nachdruck erwünscht - Belegexemplar erbeten!
Stand: 16. November 2010